Wenn ein Raser innerorts mit 140 km/h in eine Mauer fährt und stirbt, ist das zwar traurig, aber schlussendlich seine Sache. Wenn er aber auf dem Weg in die Mauer noch zwei Fussgägnger tödlich verletzt, hört das Recht auf den eigenen Willen irgendwie auf.
Gleich verhält es sich mit dem Impfen. Wer sich nicht gegen Starrkrampf impfen will und unter Umständen qualvoll daran stirbt, tut nichts Böses; wer aber seine Kinder nicht gegen die übertragbaren Masern impft, sehr wohl. Nicht nur setzen solche Rabeneltern die eigenen Kinder unnötigen Risiken aus, sie nehmen auch in Kauf, dass andere Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von ihren Kindern angesteckt werden. Im schlimmsten Fall mit schwerwiegenden, lebenslangen Folgen bis hin zum Tod. *
Ebenso verantwortungslos, um nicht zu sagen kriminell, handeln Leute im Pflegebereich, die sich nicht gegen die saisonale Grippe impfen lassen (oder sich weigern, die Hände zu waschen und zu desinfizieren, oder saubere Schürzen zu tragen, etc.) Sie haben in diesem Beruf nichts verloren. Es geht auch hier nicht darum, dass sie selber krank werden, das ist ihre Sache, sondern, dass sie betagte Menschen anstecken, bei denen die Impfung nicht mehr so gut wirkt oder deren Immunabwehr nicht mehr so stark ist. Immerhin sterben in der Schweiz pro Jahr um die 800 Menschen, vor allem ältere Personen, an der saisonalen Grippe. Dies müsste nicht sein.
* Masern: Von 1’000 Infizierten entwickeln ca. 200 Komplikationen (zBsp. Hirnhautentzündung, Lungenentzündung). 100 so schwere Komplikationen, dass sie ins Spital müssen, 10 tragen bleibende Schäden davon und ca. 1 stirbt.